Benutzungsordnung und Gebühren

Werte Benutzer der Stadtbibliothek Parchim,

hier finden Sie unsere Benutzungs- und Entgeltordnung, aber auch alle Infos rund um die Zahlung Ihrer Jahresgebühren. Sie können Ihre Jahresgebühren in der Bibliothek vor Ort, aber auch online zahlen. Wenn Sie Ihre Jahresgebühren online zahlen möchten (Überweisung), verwenden Sie bitte die Bankverbindung und den Verwendungszewck, die auf dem Bild unten zu sehen sind:

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Konto der Stadt Parchim: DE69 1405 2000 0000 0001 83

Verwendungszweck 27200.4329900

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Benutzungs- und Entgeltordnung

der Stadtbibliothek Parchim

 

Lesefassung

 

 

Präambel

Für die Entleihung von Medien aus der Stadtbibliothek Parchim wird ein privatrechtliches Entgelt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften erhoben.

1.       Anmeldung

Jede Person, die Benutzer der Bibliothek werden will, muss sich in der Bibliothek anmelden. Bei der Anmeldung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der Eigentum der Bibliothek bleibt und nicht über­tragbar ist. Der Ausweis muss bei jeder Bibliotheksbenutzung vorgelegt werden. Verlust des Ausweises oder Änderung der Wohnadresse müssen der Bibliothek umgehend mitgeteilt werden. Ein verlorener Benutzerausweis wird gegen ein Entgelt (s. Pkt. 7) ersetzt.

Für Kinder unter sieben Jahren melden sich die Eltern an. Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre ist die Zustimmung der Erziehungsberech­tig­ten Voraussetzung. Diese haften für Schäden. Nach erteilter schriftlicher Benutzungserlaubnis erfolgt die Ausleihe ohne weitere Zustimmung.

 2.       Entleihung und Leihfristen

Die Entleihung von Medien außer Haus und deren Benutzung innerhalb der Bibliothek ist kostenpflichtig (sh. Pkt. 7).

Die Leihfrist der Bücher beträgt 4 Wochen; der Zeitschriften, Tonbandkassetten, CD,        CD-Rom u. ä. Medien zwei Wochen. Für Videos, DVD’s u. ä. Medien beträgt die Leihfrist eine Woche. Auf Antrag kann die Ausleihe um die jeweilige Leihfrist verlängert werden.

 3.       Beschädigung, Verlust, Haftung

Bibliotheksbenutzer haften für die entliehenen und im Haus benutzten Medien. Sie über­zeugen sich vor der Ausleihe vom Zustand und von der Vollständigkeit der Medien. Beanstan­dungen sind dem Bibliothekspersonal sofort mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädi­gung der Medien, die einen weiteren Gebrauch verhindern, ist auf Verlangen der Stadt­bibliothek Schadenersatz in Form der Neubeschaffung oder der Erstattung des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.

 4.       Mahnung

Die Benutzer haben die Leihfristen einzuhalten. Eine Verlängerung kann mündlich, schriftlich oder telefonisch vor Ablauf der Leihfrist beantragt werden. Wird die Leihfrist überschritten, sind pro Medium je angefangenem Tag (Montag – Freitag) Versäumnisentgelte (s. Pkt. 7) zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Die Versäumnisentgelte werden ab dem 1. Tag der Säumnis fällig. Erfolgt trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 4 Monaten keine Rückgabe der Medien, ist der Wiederbeschaffungswert zzgl. der bis dahin angefallenen Versäumnisentgelte zu erstatten.

5.       Leihverkehr

Es besteht die Möglichkeit, Bücher und Zeitschriften, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind und einem wissenschaftlichen Zweck dienen, über den Leihverkehr zu bestellen. Die Stadtbibliothek Parchim ist dem zentralen Leihverkehr angeschlossen und kann Bestellungen entgegennehmen und im Rahmen der Leihverkehrsordnung realisieren. Die Kosten für die Realisierung der Fernleihe trägt der Benutzer (s. Pkt. 7). Benutzer und bestellende Bibliothek sind an etwaige Anweisungen der verleihenden Bibliothek zum Schutze ihrer Bestände unwiderruflich gebunden.

6.       Ausschluss von der Benutzung

Bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung kann der Benutzer zeitweilig oder auf Dauer von der Benutzung der Bibliothek aus­geschlossen werden. Die Entscheidung über den zeitweiligen bzw. dauernden Ausschluss obliegt der Leitung der Stadtbibliothek. In Fällen des Ausschlusses ist der Benutzer ver­pflichtet, die an ihn ausgegebene Benutzerkarte unverzüglich zurückzugeben.

 7.       Entgelte

 

7.1 Jahresentgelt (12 Monate)

Personen ab 16 Jahren:          Bibliothek einschl. Phonothek:                                 10,00 €

Personen unter 16 Jahren:           nur Bibliothek                                                -frei                  einschl. Phonothek                                                   5,00 €

Personen über 16 Jahre bei Vorlage Schülerausweis: nur Bibliothek                         -frei-

einschl. Phonothek                                                   5,00 €

Familien (Personensorgeberechtigte und unerhaltsberechtigte Kinder):

Bibliothek einschl. Phonothek                                   15,00 €

7.2 Nicht eingetragene Nutzer je Ausleihe                                                                     2,00 €

7.3 Fernleihe                                                                                                                   2,00 €

7.4 Internetbenutzung pro halbe Stunde                                                                        0,50 €

7.5 Verlust des Benutzerausweises

Personen ab 16 Jahren                                                                                                  3,00 €

Personen unter 16 Jahren                                                                                              1,50 €

7.6 Versäumnisentgelt je Medium und Tag (Mo.-Fr.)                                                     0,10 €

7.7 Kopierentgelt je Kopie                                                                                              0,25 €

8. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt zum 01.01.2004 in Kraft
Zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtvertretersitzung vom 17.05.2006.

Parchim 17.05.2006

gez. Rolly
Bürgermeister